Kennen Sie das: Sie haben einen Antrag bei den Behörden gestellt. Es sind mehrere Wochen vergangen. Es sind sogar mehrere Monate vergangen. Sie rufen bei den Behörden an, schreiben E-Mails, gehen sogar persönlich vorbei, aber Sie erhalten keine Rückmeldung. Das kommt Ihnen bekannt vor? Keine Sorge! Sie sind nicht allein.
Deutsche Behörden sind langsam. Das hat sich inzwischen rumgesprochen. Aber muss ich mir das gefallen lassen? Bin ich den Behörden ausgeliefert? Dürfen die Behörden meinen Antrag bearbeiten, wann es ihnen passt? Die Antwort lautet: Nein!
Wie beschleunige ich nun meinen Antrag bei den Behörden?
Häufig werde ich kontaktiert, weil der Kunde bei der Ausländerbehörde, beim Regierungspräsidium, beim Finanzamt, beim Gewerbeamt, bei der deutschen Botschaft oder irgendeiner anderen deutschen Behörde einen Antrag abgegeben hat, nunmehr Wochen vergangen sind und dennoch nichts geschehen ist. Der Kunde erhält von den Behörden keine Reaktion oder nur so etwas wie: „Ihr Antrag ist in Bearbeitung“ oder „Das weiß nur der zuständige Sachbearbeiter, der wird sich bei Ihnen melden“. Es ist frustrierend.
Aber lassen Sie sich nicht entmutigen. Sie sind nicht ohne Rechte. Sie können die Bearbeitung beschleunigen. Hier sind 3 Tipps:
1. Ordentliche Zustellung
Bei Anträgen, Fristsachen und wichtigen Kommunikationen mit den Behörden nie alleine auf E-Mail, mündlichen Antrag oder telefonischen Antrag vertrauen. Diese sind alle gemütlich und einfach zu tätigen, aber tückisch. Sie können nicht beweisen, dass Ihr Antrag oder Ihr Vortrag bei den Behörden angekommen und in die Akte aufgenommen wurde.
2. Frist setzen
Sie haben das Recht, innerhalb von drei Monaten zu erfahren, ob Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wird oder ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Sollten Sie innerhalb von drei Monaten keine Rückmeldung erhalten, dann haben Sie das Recht die Behörde wegen Untätigkeit zu verklagen (Untätigkeitsklage).
Setzen Sie der Behörde eine angemessene Frist zu reagieren. Eine angemessen Frist hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel wann Sie den Antrag eingereicht haben, die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit, der Umfang der zu prüfenden Angelegenheit und damit oft verbunden die Einbindung anderer Behörden. Die Frist sollte aber mindestens eine Woche betragen, meist ist eine Frist von 10 bis 14 Tagen angemessen.
3. Anwalt beauftragen
Wenn alles nichts hilft beauftragen Sie eine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsanwälte haben mehr Möglichkeiten als Bürger selbst, Informationen von den Behörden zu erhalten. Rechtsanwälte kommunizieren auf Augenhöhe mit den Behörden. Und Rechtsanwälte wissen wissen wann eine Behörde tatsächlich an Ihrem Antrag arbeitet und nur noch etwas zeit benötigt und wann die Behörde Sie einfach vergessen hat.
Rechtliche Beratung & Vertretung
Die leaves and trees | Rechtsanwaltskanzlei ist im Umgang mit Behörden vertraut und hat in jahrelanger Tätigkeit die nötige Expertise, um Sie umfassend zu beraten, Sie rechtlich zu vertreten und Ihre Rechte bestens durchzusetzen.
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