Für Arbeitgeber

Arbeitsvisa | Fachkräftemangel | Geschäftsreisen

Leistungen

Fachkräfteeinwanderung

Fachkräftemangel vermeiden

Der Fachkräftemangel in Deutschland ist bekannt. In vielen Branchen sind wir auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen, damit Unternehmen in Deutschland ihre Arbeit weiter erfolgreich fortsetzen können. Durch den Abgang der geburtenstarken Jahrgänge in die Rente werden bei vielen Unternehmen Stellen frei. Für das unternehmerische Wachstum müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass diese freien Stellen mit Fachkräften besetzt werden. In vielen Branchen fehlen diese Fachkräfte in ausreichender Zahl. Ohne Fachkräfte aus dem Ausland, gibt es oft kein Wachstum.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2021 erlaubt es Arbeitgebern Beschäftigte aus dem Ausland verschiedener Qualifikationen einzustellen. Das können Hochschulabsolventen aus dem Ausland sein. Das können Fachkräfte aus dem Ausland mit abgeschlossener Berufsausbildung sein. Das können Schulabsolventen aus dem Ausland sein, die in Ihrem Unternehmen eine Berufsausbildung absolvieren.

Der Einwanderungsprozess vom Einstellungsgespräch bis zum Arbeitsvisa ist lang. Die Beantragung des richtigen Arbeitsvisa ist kompliziert. Bei der Auswahl der ausländischen Kandidaten muss auf vieles geachtet werden.

Wir blicken auf 10+ Jahre Fachexpertise beim Thema Business Immigration Law – Fachkräftemigrationsrecht zurück.

Outsourcing: Rechtsabteilung & Personalabteilung

Wir beraten Sie als Unternehmen und Arbeitgeber umfassend zu den Themen Beschäftigung von Ausländern & Fachkräfteeinwanderung. Wir übernehmen auf Wunsch alle Aufgaben Ihrer Rechtsabteilung und Personalabteilung zu diesen Themen. Unsere ganzheitlichen Services umfassen zB:

Wir beraten Sie und Ihre ausländischen Fachkräfte. Wir übernehmen die rechtliche Vertretung gegenüber den deutschen Konsulaten & alle beteiligten deutschen Behörden. Wir übernehmen das Projektmanagement durch A-Z Prozessbegleitung und Single-Point-of-Contact Service für Ihre Rechtsabteilung, Ihre Personalabteilung, Ihre ausländischen Fachkräfte, die deutschen Konsulate & alle weiteren involvierten deutschen Behörden.

Projektmanagement

Wir schaffen den perfekten Prozessablauf für ihr Unternehmen durch maßgeschneiderte Lösungen.

Beispiel eines Prozessablaufs:

Während des ganzen Prozesses sind wir Ansprechpartner und Berater für Sie und Ihre ausländischen Fachkräfte.

Strategieplanung

Lernen Sie in einem kostenloses Strategiegespräch, wie wir mit unseren Services Ihrem Unternehmen bei den Themen Fachkräfteeinwanderung und mehr behilflich sein können.

Strategiegespräch

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Leistungen

Arbeitsvisa

Für die Einreise in die Bundesrepublik zwecks Aufnahme der Beschäftigung benötigen Ihre ausländischen Beschäftigten ein Arbeitsvisum. Wir beraten Sie gerne und übernehmen auch die Beantragung der Arbeitsvisa für Sie.

Arbeitserlaubnis

Ihre ausländischen Beschäftigten dürfen nur mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis bei Ihnen beschäftigt sein. Wir überprüfen die Aufenthaltserlaubnisse nach ihrer Richtigkeit. Wir übernehmen die Beantragung, Änderung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für Ihre Beschäftigten.

Arbeitnehmerüberlassung

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, die Sie zeitlich befristet an Ihre Kunden verleihen (auch bekannt als „Leiharbeit“ oder „Zeitarbeit“), dann müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen und Bedingungen beachten. Wenn Sie ausländische Beschäftigte verleihen, dann müssen Sie sehr viele zusätzliche Regeln beachten und befolgen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Sofortige ausländische Beschäftigung

Wenn Sie umgehend innerhalb weniger Tage Ihre im Ausland beschäftigten Spezialisten in Deutschland benötigen um ein betriebliches Problem zu lösen, dann helfen wir Ihnen Möglichkeiten zu finden, um das Vorhaben zu realisieren. Die restriktiven Gesetze erlauben an einigen Stellen Möglichkeiten, um die sonst üblichen Regeln außer Kraft zu setzen. Dadurch kann ausnahmsweise rasch und relativ unbürokratisch der Ausländer zu Ihnen nach Deutschland, um die Arbeit hier vor Ort vorzunehmen.

ICT Regelung

Wenn Sie eine konzerninterne Beschäftigung eines ausländischen Beschäftigten planen, dann kann die ICT Regelung der richtige Ansatz sein. Wir beraten ob diese oder eine andere Regelung für Sie und Ihren Beschäftigten die bessere Lösung darstellt. Wir helfen Ihnen das beste Ergebnis unter allen Gesichtspunkten zu finden, so etwa geplanter Einsatzzeitpunkt, Einsatzdauer, Einsatzort(e), Qualifikationen des Beschäftigten, Aufgaben am Einsatzort, Sprachkenntnisse und vielen weiteren Kriterien.

Geschäftsreise

Das Geschäftsreisevisum wird schnell beantragt und wenn der im Ausland beschäftigte Mitarbeiter an der anberaumten Besprechung in Deutschland teilgenommen hat, dann wird er die restlichen Tage in Deutschland bei übrigen Angelegenheiten behilflich sein, er setzt sich an einem freien Arbeitsplatz im Firmegenbäude und kann seiner Arbeit nachgehen. So und ähnlich behandeln viele Unternehmen ihre ausländischen Beschäftigten auf Geschäftsreisen in Deutschland. Oft besteht kein Unrechtsbewusstsein, und doch verstoßen Arbeitgeber und Ausländer häufig gegen das Gesetz. Wir klären Sie auf, welche Tätigkeiten im Rahmen einer Geschäftsreise gestattet und welche zu vermeiden sind. Entsprechend helfen wir bei der Beantragung der Geschäftsreisevisa um zu vermeiden, dass aus Mangel an Problembewusstsein entweder bereits das Geschäftsreisevisa abgelehnt wird oder der Geschäftsreisende bei der Einreise unvollständige Dokumente bei sich führt und gegenüber der Grenzpolizei falsche Aussagen tätigt.

Kandidatenauswahl

Wir helfen bei der Auswahl von ausländischen Beschäftigten für Ihr Unternehmen, damit keine bösen Überraschungen auftreten. Kleinigkeiten die kaum auffallen machen oft den Unterschied, weshalb der eine Kandidat ohne Probleme ein Arbeitsvisa erhält und der andere Kandidat nicht. Glück im Unglück haben Sie dann, wenn der Kandidat unter erschwerten Bedingungen einreisen darf, doch hat die Verzögerung kostbare Zeit und Geld gekostet.

Immigration Compliance Audit

Als Arbeitgeber sind sie verpflichtet zu überprüfen und zu gewährleisten, dass Ihre Beschäftigten sich nicht illegal in Deutschland aufhalten und dass ihre Beschäftigung legal ist. Auch wenn bei illegaler Schwarzarbeit oft an Baustellen gedacht wird, es passiert doch auch nicht selten dass durch fehlendes internes Audit einst legal eingereiste und legal beschäftigte Mitarbeiter durch die Zeit oder veränderte Tatsachen illegal geworden sind, ohne dass der Arbeitgeber es gemerkt hat. Der Arbeitgeber bleibt jedoch haftbar. Wir helfen bei der Überprüfung und erarbeiten mit Ihnen ein System, um eine lückenlose Überprüfung zu gewährleisten.

Arbeitsverträge erstellen

Wir überprüfen bzw. erstellen Arbeitsverträge für Ihre ausländischen Beschäftigten und weisen Sie auf die Besonderheiten hin.

FAQ

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