Für Arbeitgeber

Arbeitsvisa | Geschäftsreisen | Compliance

Leistungen

Inhaltsverzeichnis

Überblick & Nutzen

Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte stellt Unternehmen vor rechtliche, organisatorische und zeitkritische Herausforderungen. Als spezialisierte Boutique-Kanzlei für Arbeitsmigration unterstützen wir Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Legal Teams dabei, internationale Mitarbeitende schnell, rechtssicher und mit klaren Prozessen einzustellen und einzusetzen.

Wir beraten zweisprachig (DE/EN) und sind mit den Anforderungen sowohl deutscher Mittelständler als auch global agierender Unternehmen bestens vertraut.

Ein Teil unserer Mandanten stammt aus internationalen Unternehmensumfeldern, darunter auch aus den USA und Indien. Diese Erfahrung ermöglicht klare, effiziente und kulturell abgestimmte Prozesse – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen regional, national oder international aufgestellt ist.

Ihr Nutzen auf einen Blick:

Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Einreise und darüber hinaus.

Vorgespräch für Unternehmen

Unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch für Unternehmen und Arbeitgeber zur Klärung Ihres Anliegens und der nächsten Schritte

Beschäftigung ausländischer Fachkräfte

Die Einstellung internationaler Talente ist oft entscheidend, um Fachkräfteengpässe zu vermeiden und Unternehmenswachstum zu ermöglichen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Verfahrens.

Arbeitsvisa & Aufenthaltstitel

Wir beraten und begleiten Unternehmen bei:

Unterstützung im Visa-Prozess anfragen

Fachkräfteeinwanderung

Wir unterstützen bei allen Varianten der Fachkräfteeinwanderung:

Ihre Fachkräfte-Einwanderung planen

Sofortige Beschäftigung / zeitkritische Einsätze

Wir prüfen alle Optionen für kurzfristige Projekteinsätze – insbesondere bei technischen Störungen, Projektmeilensteinen oder unerwartetem Personalbedarf.

Wir beraten und vertreten Sie rechtlich zu:

Dringenden Einsatz prüfen lassen

Auswahl & Bewertung internationaler Kandidaten

Wir unterstützen HR & Legal bei:

Kandidaten bewerten lassen

Entsendungen & internationale Einsätze

Entsendungen (EU & Drittstaaten)

Wir beraten zu:

Entsendungen rechtssicher planen

Interne Transfers (ICT-Regulation)

Bei gruppeninternen Versetzungen prüfen wir, ob die ICT-Regelung oder ein alternativer Aufenthaltstitel die bessere Option ist — unter Berücksichtigung von Einsatzdauer, Position, Qualifikation und Unternehmensstruktur.

Interne Transferlösung prüfen

Projekteinsätze ausländischer Teams

Wir begleiten:

Ziel ist immer ein rechtssicherer und reibungsloser Ablauf.

Projekteinsatz rechtlich prüfen lassen

Geschäftsreisende & Kurzzeittätigkeiten

Kurzfristige Geschäftsreisen können schnell rechtlich sensibel werden, da nicht jede Tätigkeit im Rahmen eines Geschäftsreisevisums erlaubt ist.

Wir beraten zu:

Business Traveller Regeln prüfen

So reduzieren Sie das Risiko von Ablehnungen, Verzögerungen und zoll- oder ausländerrechtlichen Maßnahmen.

Compliance, AÜG & Scheinselbstständigkeit

Die rechtliche Bewertung von Einsatzkonstellationen ist entscheidend für Unternehmen.

Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Wir prüfen und beraten zu folgenden Themen zwecks Anwendung /Abgrenzung von AÜG:

Scheinselbstständigkeit

Wir analysieren und geben klare Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Gefahr der Scheinselbstständigkeit:

Compliance & regulatorische Anforderungen

Wir unterstützen bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben gegenüber:

Auf Wunsch integrieren wir unsere Prüfungen in Compliance-Prozesse, in Due-Diligence-Prüfungen oder M&A-Transaktionen, wenn internationale Beschäftigte oder komplexe Einsatzmodelle betroffen sind.

Compliance-Risiken prüfen lassen

Immigration Compliance Audits

Unternehmen tragen Verantwortung dafür, dass die Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender rechtssicher erfolgt.

Wir prüfen:

Wir unterstützen bei:

Unternehmen nutzen diese Audits häufig als migrationsrechtlichen Baustein einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung.

Compliance Audit anfragen

Arbeitsrecht

Wir bieten an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht folgende Beratung an:

Für komplexe arbeitsrechtliche Themen arbeiten wir projektbezogen mit einer spezialisierten Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht bestehend aus erfahrenen Fachanwälten zusammen.

Arbeitsrechtliche Schnittstellen prüfen lassen

Projektmanagement

Projektmanagement

Internationale Beschäftigungsprojekte erfordern die Koordination zahlreicher Beteiligter, unterschiedlicher rechtlicher Anforderungen und enger zeitlicher Vorgaben. Für Unternehmen bedeutet dies häufig einen erheblichen internen Abstimmungsaufwand sowie ein erhöhtes Risiko von Verzögerungen oder Fehlentscheidungen.

Wir übernehmen das vollständige Projektmanagement migrationsrechtlicher Verfahren und gestalten die Prozesse so, wie sie sich in der Praxis über viele Jahre bewährt haben. Ziel ist es unsere Mandanten von dem komplexen Zusammenspiel von Behörden, Mitarbeitenden, HR, Legal und externen Beteiligten zu entlasten.

Unsere Projektsteuerung umfasst insbesondere:

Prozessdesign

Unternehmen profitieren davon, dass Prozesse nicht individuell neu gedacht, sondern auf Grundlage langjähriger Erfahrung und erprobter Abläufe umgesetzt werden. Die vollständige Auslagerung des Projektmanagements führt zu:

Gerade bei Projekten mit mehreren Beteiligten, internationalen Einsatzkonstellationen oder größerem Umfang bewährt sich diese strukturierte Vorgehensweise.

Prozess-Beratung anfragen

HR-Schulungen & Trainings

Wir schulen Ihre Teams zu folgenden Themen der internationalen Beschäftigung:

Damit stärken Sie die interne Kompetenz und reduzieren operative Risiken.

HR-Training anfragen

Unser Prozess

Ein typischer Ablauf:

Alle Schritte erfolgen transparent, nachvollziehbar und mit klaren Verantwortlichkeiten.

Erstgespräch vereinbaren

FAQ für Arbeitgeber

Die Dauer hängt vom Aufenthaltszweck und dem jeweiligen Auslandsposten ab. Wir geben nach Prüfung des Einzelfalls eine realistische Einschätzung und optimieren den Prozess organisatorisch.

Typischerweise: Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsvertrag, Gehaltsangaben, Betriebsnummer. Wir erstellen eine individuelle Checkliste.

Unklare oder unzutreffende Angaben führen zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Wir prüfen und optimieren die Inhalte vor Antragstellung.

Viele Tätigkeiten gelten nicht als geschäftsreisefähig. Wir beraten, welche Handlungen erlaubt sind und wie Risiken vermieden werden.

Die Einordnung richtet sich nicht nach der vertraglichen Bezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Durchführung des Einsatzes. Entscheidend sind insbesondere Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, Übernahme von Arbeitgeberfunktionen, Dauer und Intensität des Einsatzes sowie die Abgrenzung zwischen werk- oder dienstvertraglicher Leistung und personeller Überlassung.

Im internationalen Kontext treten zusätzliche Risiken auf, etwa bei projektbezogenen Einsätzen, konzerninternen Transfers oder Fremdpersonaleinsatz beim Kunden. Wir prüfen Einsatzmodelle unter arbeits-, sozial- und aufenthaltsrechtlichen Gesichtspunkten und unterstützen bei der Entwicklung rechtssicherer Gestaltungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des AÜG und der Rechtsprechung zur Scheinselbstständigkeit.

Ja. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden. Wir koordinieren sämtliche Schritte zwischen den involvierten Behörden, so etwa der Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörde, Konsulat, dem Auswärtigen Amt und weiteren Stellen.

Ja. Wir prüfen Möglichkeiten für sofortige (1-2 Tage) oder beschleunigte Einsätze (1-3 Wochen).

Ja. Internationale Beschäftigungsverhältnisse können Risiken für Einsatzfähigkeit, Vertragsbindung oder Nachweispflichten enthalten.

Ja, soweit arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender stehen. Für komplexe arbeitsrechtliche Themen arbeiten wir projektbezogen mit einer spezialisierten Partnerkanzlei zusammen.

Ja. Viele Unternehmen lagern diese Prozesse vollständig aus, um HR und Legal zu entlasten.

Ja. Die gleichzeitige Betreuung mehrerer internationaler Immigration-Fälle ist möglich, weil wir seit vielen Jahren ausschließlich auf diesen Bereich spezialisiert sind und jeden Fall dennoch individuell rechtlich prüfen. Durch unsere Erfahrung können wir Sachverhalte schnell und belastbar einordnen, ohne schematisch vorzugehen.

Hinzu kommen langjährig erprobte Kontakte zu den zuständigen Behörden sowie ein tiefes Verständnis ihrer Arbeitsweisen, Kommunikationswege und Entscheidungsspielräume. Dadurch sind wir in der Lage, Verfahren zielgerichtet zu steuern, Eskalationen angemessen einzusetzen und Projekte auch bei parallelen Fallzahlen zuverlässig, effizient und im Interesse des Unternehmens umzusetzen.

Durch unsere Spezialisierung und Erfahrung vermeiden wir unnötige Prüf- und Abstimmungsschleifen und kommen in der Regel schnell zu einer belastbaren rechtlichen Einordnung. Unsere Erfahrung ermöglicht es, relevante Punkte früh zu identifizieren und Verfahren effizient und zielgerichtet zu steuern. Das schafft planbare Abläufe und Kostenkontrolle auch bei mehreren parallelen Fällen.

Ja. Wir begleiten Unternehmen bei der rechtssicheren Planung und Umsetzung von Projekten, bei denen eine größere Anzahl ausländischer Mitarbeitender oder Projektteams zeitlich befristet oder längerfristig in Deutschland eingesetzt werden soll.

Dabei prüfen wir die geeigneten Aufenthaltstitel, Einsatzmodelle, Entsendekonstellationen sowie arbeits- und migrationsrechtliche Rahmenbedingungen und entwickeln strukturierte Roadmaps für eine koordinierte Umsetzung. Ziel ist ein skalierbarer, effizienter und rechtssicherer Prozess für das gesamte Projekt.

Ja. Auch bei visafreier Einreise sind die zulässigen Tätigkeiten in Deutschland klar begrenzt. Tätigkeiten, die über reine Besprechungen, Analysen oder beratende Leistungen hinausgehen, können bereits als erlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit gelten.
Wir prüfen im Einzelfall, ob der geplante Projekteinsatz unter die zulässigen geschäftsreiserelevanten Tätigkeiten fällt oder ob ein Aufenthaltstitel erforderlich ist, und unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung und Vorbereitung des Einsatzes.

Ja. Wir arbeiten regelmäßig mit externen Kooperationspartnern zusammen, die im internationalen Kontext mit Einwanderungs- und Beschäftigungsthemen befasst sind, diese jedoch nicht selbst rechtlich abdecken können oder möchten. Dazu zählen unter anderem Relocation-Agenturen, Anwaltskanzleien ohne eigene Immigration-Praxis, HR- und Global-Mobility-Berater, Steuerberater sowie weitere Dienstleister im internationalen Umfeld.

Wir verstehen uns dabei als spezialisierter rechtlicher Partner, der Immigration-Themen zuverlässig, strukturiert und rechtssicher übernimmt. Kooperationen gestalten wir transparent, klar abgegrenzt und stets im Interesse der gemeinsamen Mandanten.

Für Kooperationsanfragen buchen Sie bitte ein „Strategiegespräch“ mit uns.

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir den Sachverhalt, entwickeln eine passende Strategie und übernehmen die weitere Umsetzung inklusive Projektsteuerung und Behördenkommunikation.

Kontakt für Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei internationalen Einstellungen, Entsendungen und compliance-sicheren Personaleinsätzen.

Vorgespräch für Unternehmen

Unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch für Unternehmen und Arbeitgeber zur Klärung Ihres Anliegens und der nächsten Schritte.
Nach oben scrollen