Für Arbeitgeber
Arbeitsvisa | Geschäftsreisen | Compliance
Leistungen
Inhaltsverzeichnis
Überblick & Nutzen
Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte stellt Unternehmen vor rechtliche, organisatorische und zeitkritische Herausforderungen. Als spezialisierte Boutique-Kanzlei für Arbeitsmigration unterstützen wir Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Legal Teams dabei, internationale Mitarbeitende schnell, rechtssicher und mit klaren Prozessen einzustellen und einzusetzen.
Wir beraten zweisprachig (DE/EN) und sind mit den Anforderungen sowohl deutscher Mittelständler als auch global agierender Unternehmen bestens vertraut.
Ein Teil unserer Mandanten stammt aus internationalen Unternehmensumfeldern, darunter auch aus den USA und Indien. Diese Erfahrung ermöglicht klare, effiziente und kulturell abgestimmte Prozesse – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen regional, national oder international aufgestellt ist.
Ihr Nutzen auf einen Blick:
- Rechtssichere Planung und Umsetzung internationaler Einstellungen;
- Entlastung von HR und Legal durch vollständige Prozesssteuerungen;
- Minimierung von Verzögerungen, Risiken und Ablehnungen;
- Klare Rollen, transparente Abläufe und belastbare Entscheidungsgrundlagen;
- Effiziente Behördenkommunikation und ein zentraler Ansprechpartner;
- Expertise aus über zehn Jahren in der arbeitsmarktbezogenen Migration.
Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Einreise und darüber hinaus.
Vorgespräch für Unternehmen
Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
Die Einstellung internationaler Talente ist oft entscheidend, um Fachkräfteengpässe zu vermeiden und Unternehmenswachstum zu ermöglichen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Verfahrens.
Arbeitsvisa & Aufenthaltstitel
Wir beraten und begleiten Unternehmen bei:
- Beantragung von Arbeitsvisa;
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln;
- Änderung bestehender Aufenthaltstitel bei Rollen- oder Tätigkeitswechsel;
- Abstimmung mit den Behörden und Ausländerbehörden;
- Prüfung der Beschäftigungsbedingungen (Tätigkeit, Gehalt, Qualifikation).
Fachkräfteeinwanderung
Wir unterstützen bei allen Varianten der Fachkräfteeinwanderung:
- Blaue Karte EU;
- Aufenthaltstiteln für qualifizierte Fachkräfte;
- Aufenthaltstiteln für qualifizierte Berufsausbildung;
- Anerkennungsverfahren und Qualifikationsprüfung;
- Strategische Planung für Fachkräfte aus Drittstaaten;
- Bewertung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens.
Sofortige Beschäftigung / zeitkritische Einsätze
Wir prüfen alle Optionen für kurzfristige Projekteinsätze – insbesondere bei technischen Störungen, Projektmeilensteinen oder unerwartetem Personalbedarf.
Wir beraten und vertreten Sie rechtlich zu:
- Werklieferungsverträgen;
- After-Sales Services;
- Exportlieferungs- und Lizenzverträgen;
- internationale Betriebslehrgängen;
- Vander-Elst Visa;
- grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung innerhalb der EU;
- Leitende Angestellte;
- Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder einer AG, SE, eines Vereins.
Auswahl & Bewertung internationaler Kandidaten
Wir unterstützen HR & Legal bei:
- Kandidatenauswahl;
- Bewertung der Eignung aus immigrationsrechtlicher Perspektive;
- Risikoanalyse (arbeits- und migrationsrechtlich);
- Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens.
Entsendungen & internationale Einsätze
Entsendungen (EU & Drittstaaten)
Wir beraten zu:
- Einsatzdauer und Entsendemodellen;
- erforderlichen Genehmigungen;
- Melde- und Dokumentationspflichten;
- beschäftigungsrechtliche Besonderheiten.
Interne Transfers (ICT-Regulation)
Bei gruppeninternen Versetzungen prüfen wir, ob die ICT-Regelung oder ein alternativer Aufenthaltstitel die bessere Option ist — unter Berücksichtigung von Einsatzdauer, Position, Qualifikation und Unternehmensstruktur.
Projekteinsätze ausländischer Teams
Wir begleiten:
- Einsätze externer oder interner Projektteams beim Kunden oder intern;
- komplexe Einsatzmodelle über mehrere Standorte hinweg;
- operative Kurzfristeinsätze;
- internationale Projektteams.
Ziel ist immer ein rechtssicherer und reibungsloser Ablauf.
Geschäftsreisende & Kurzzeittätigkeiten
Kurzfristige Geschäftsreisen können schnell rechtlich sensibel werden, da nicht jede Tätigkeit im Rahmen eines Geschäftsreisevisums erlaubt ist.
Wir beraten zu:
- zulässige Tätigkeiten bei Geschäftsreisen;
- Risiken bei nicht erlaubten Tätigkeiten;
- Beantragung von Geschäftsreisevisa;
- Vorbereitung der Mitarbeitenden auf Ein- und Ausreise;
- Erstellen von Anwaltsschreiben für Grenzübertritte und Zoll.
So reduzieren Sie das Risiko von Ablehnungen, Verzögerungen und zoll- oder ausländerrechtlichen Maßnahmen.
Compliance, AÜG & Scheinselbstständigkeit
Die rechtliche Bewertung von Einsatzkonstellationen ist entscheidend für Unternehmen.
Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Wir prüfen und beraten zu folgenden Themen zwecks Anwendung /Abgrenzung von AÜG:
- Weisungsstrukturen;
- Einsatzorten;
- Vertragsmodelle;
- Rollenabgrenzungen;
- projektbezogene Tätigkeiten;
- interne Transfers vs. Kundeneinsätze
Scheinselbstständigkeit
Wir analysieren und geben klare Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Gefahr der Scheinselbstständigkeit:
- Vertragsverhältnisse;
- Einsatzkonstellationen;
- Weisungsstrukturen.
Compliance & regulatorische Anforderungen
Wir unterstützen bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben gegenüber:
- Ausländerbehörden;
- der Bundesagentur für Arbeit;
- Zollbehörden;
- Auslandsvertretungen;
- dem Auswärtigen Amt.
Auf Wunsch integrieren wir unsere Prüfungen in Compliance-Prozesse, in Due-Diligence-Prüfungen oder M&A-Transaktionen, wenn internationale Beschäftigte oder komplexe Einsatzmodelle betroffen sind.
Immigration Compliance Audits
Unternehmen tragen Verantwortung dafür, dass die Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender rechtssicher erfolgt.
Wir prüfen:
- bestehende Beschäftigungskonstellationen;
- Dokumentations- und Meldepflichten;
- interne Kontrollsysteme;
- Risiken durch geänderte Tatsachen oder Rollen;
- arbeits- und migrationsrechtliche Schnittstellen.
Wir unterstützen bei:
- Identifikation versteckter Risiken;
- Aufbau interner Kontrollsysteme;
- Überprüfung der Dokumente und Abläufe;
- Vorbereitung auf Prüfungen durch Behörden.
Unternehmen nutzen diese Audits häufig als migrationsrechtlichen Baustein einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung.
Arbeitsrecht
Wir bieten an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht folgende Beratung an:
- Arbeitsverträge für ausländische Mitarbeitende;
- Entsende- und Einsatzvereinbarungen;
- aufenthaltsrechtlich relevante arbeitsrechtliche Nebenabreden;
- Kündigungen und Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel;
- migrationsrechtliche Aspekte in M&A- und Restrukturierungsprozessen.
Für komplexe arbeitsrechtliche Themen arbeiten wir projektbezogen mit einer spezialisierten Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht bestehend aus erfahrenen Fachanwälten zusammen.
Projektmanagement
Projektmanagement
Internationale Beschäftigungsprojekte erfordern die Koordination zahlreicher Beteiligter, unterschiedlicher rechtlicher Anforderungen und enger zeitlicher Vorgaben. Für Unternehmen bedeutet dies häufig einen erheblichen internen Abstimmungsaufwand sowie ein erhöhtes Risiko von Verzögerungen oder Fehlentscheidungen.
Wir übernehmen das vollständige Projektmanagement migrationsrechtlicher Verfahren und gestalten die Prozesse so, wie sie sich in der Praxis über viele Jahre bewährt haben. Ziel ist es unsere Mandanten von dem komplexen Zusammenspiel von Behörden, Mitarbeitenden, HR, Legal und externen Beteiligten zu entlasten.
Unsere Projektsteuerung umfasst insbesondere:
- Single Point of Contact für HR & Legal;
- Koordination aller Beteiligten (Behörden, Mitarbeitende, HR, Legal);
- Roadmaps, Zeitpläne, Checklisten und Vorlagen;
- Prozessgestaltung für internationale Rekrutierungs- und Einsatzmodelle;
- Unterstützung bei größeren Rekrutierungsprojekten.
Prozessdesign
Unternehmen profitieren davon, dass Prozesse nicht individuell neu gedacht, sondern auf Grundlage langjähriger Erfahrung und erprobter Abläufe umgesetzt werden. Die vollständige Auslagerung des Projektmanagements führt zu:
- deutlicher Entlastung von HR- und Legal-Abteilungen;
- klaren Verantwortlichkeiten und reduzierten Schnittstellen;
- höherer Planungssicherheit;
- geringerer Fehleranfälligkeit;
- spürbarer Zeitersparnis bei komplexen Verfahren.
Gerade bei Projekten mit mehreren Beteiligten, internationalen Einsatzkonstellationen oder größerem Umfang bewährt sich diese strukturierte Vorgehensweise.
HR-Schulungen & Trainings
Wir schulen Ihre Teams zu folgenden Themen der internationalen Beschäftigung:
- Schulungen für HR;
- HR-Prozesse bei Visa- und Aufenthaltsverfahren;
- Best Practices in der Zusammenarbeit mit Behörden;
- Best Practices für internationale Einstellungen;
- Trainings für Führungskräfte & Projektteams;
- Schulungen zu Geschäftsreisen und zulässigen Tätigkeiten;
- Trainings zu möglichen Zollkontrollen bei entsandtem Personal.
Damit stärken Sie die interne Kompetenz und reduzieren operative Risiken.
Unser Prozess
Ein typischer Ablauf:
- 1. Erstgespräch & Bedarfsanalyse
- 2. Prüfung von Tätigkeit, Qualifikation und Einsatzmodell
- 3. Strategieentwicklung
- 4. Dokumentenerstellung
- 5. Behördenverfahren
- 6. Visum & Einreise
- 7. Anmeldung & Onboarding
- 8. Aufenthaltserlaubnis
- 9. Nachbetreuung & Verlängerungen
Alle Schritte erfolgen transparent, nachvollziehbar und mit klaren Verantwortlichkeiten.
FAQ für Arbeitgeber
Die Dauer hängt vom Aufenthaltszweck und dem jeweiligen Auslandsposten ab. Wir geben nach Prüfung des Einzelfalls eine realistische Einschätzung und optimieren den Prozess organisatorisch.
Typischerweise: Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsvertrag, Gehaltsangaben, Betriebsnummer. Wir erstellen eine individuelle Checkliste.
Unklare oder unzutreffende Angaben führen zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Wir prüfen und optimieren die Inhalte vor Antragstellung.
Viele Tätigkeiten gelten nicht als geschäftsreisefähig. Wir beraten, welche Handlungen erlaubt sind und wie Risiken vermieden werden.
Die Einordnung richtet sich nicht nach der vertraglichen Bezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Durchführung des Einsatzes. Entscheidend sind insbesondere Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, Übernahme von Arbeitgeberfunktionen, Dauer und Intensität des Einsatzes sowie die Abgrenzung zwischen werk- oder dienstvertraglicher Leistung und personeller Überlassung.
Im internationalen Kontext treten zusätzliche Risiken auf, etwa bei projektbezogenen Einsätzen, konzerninternen Transfers oder Fremdpersonaleinsatz beim Kunden. Wir prüfen Einsatzmodelle unter arbeits-, sozial- und aufenthaltsrechtlichen Gesichtspunkten und unterstützen bei der Entwicklung rechtssicherer Gestaltungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des AÜG und der Rechtsprechung zur Scheinselbstständigkeit.
Ja. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden. Wir koordinieren sämtliche Schritte zwischen den involvierten Behörden, so etwa der Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörde, Konsulat, dem Auswärtigen Amt und weiteren Stellen.
Ja. Wir prüfen Möglichkeiten für sofortige (1-2 Tage) oder beschleunigte Einsätze (1-3 Wochen).
Ja. Internationale Beschäftigungsverhältnisse können Risiken für Einsatzfähigkeit, Vertragsbindung oder Nachweispflichten enthalten.
Ja, soweit arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender stehen. Für komplexe arbeitsrechtliche Themen arbeiten wir projektbezogen mit einer spezialisierten Partnerkanzlei zusammen.
Ja. Viele Unternehmen lagern diese Prozesse vollständig aus, um HR und Legal zu entlasten.
Ja. Die gleichzeitige Betreuung mehrerer internationaler Immigration-Fälle ist möglich, weil wir seit vielen Jahren ausschließlich auf diesen Bereich spezialisiert sind und jeden Fall dennoch individuell rechtlich prüfen. Durch unsere Erfahrung können wir Sachverhalte schnell und belastbar einordnen, ohne schematisch vorzugehen.
Hinzu kommen langjährig erprobte Kontakte zu den zuständigen Behörden sowie ein tiefes Verständnis ihrer Arbeitsweisen, Kommunikationswege und Entscheidungsspielräume. Dadurch sind wir in der Lage, Verfahren zielgerichtet zu steuern, Eskalationen angemessen einzusetzen und Projekte auch bei parallelen Fallzahlen zuverlässig, effizient und im Interesse des Unternehmens umzusetzen.
Durch unsere Spezialisierung und Erfahrung vermeiden wir unnötige Prüf- und Abstimmungsschleifen und kommen in der Regel schnell zu einer belastbaren rechtlichen Einordnung. Unsere Erfahrung ermöglicht es, relevante Punkte früh zu identifizieren und Verfahren effizient und zielgerichtet zu steuern. Das schafft planbare Abläufe und Kostenkontrolle auch bei mehreren parallelen Fällen.
Ja. Wir begleiten Unternehmen bei der rechtssicheren Planung und Umsetzung von Projekten, bei denen eine größere Anzahl ausländischer Mitarbeitender oder Projektteams zeitlich befristet oder längerfristig in Deutschland eingesetzt werden soll.
Dabei prüfen wir die geeigneten Aufenthaltstitel, Einsatzmodelle, Entsendekonstellationen sowie arbeits- und migrationsrechtliche Rahmenbedingungen und entwickeln strukturierte Roadmaps für eine koordinierte Umsetzung. Ziel ist ein skalierbarer, effizienter und rechtssicherer Prozess für das gesamte Projekt.
Ja. Auch bei visafreier Einreise sind die zulässigen Tätigkeiten in Deutschland klar begrenzt. Tätigkeiten, die über reine Besprechungen, Analysen oder beratende Leistungen hinausgehen, können bereits als erlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit gelten.
Wir prüfen im Einzelfall, ob der geplante Projekteinsatz unter die zulässigen geschäftsreiserelevanten Tätigkeiten fällt oder ob ein Aufenthaltstitel erforderlich ist, und unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung und Vorbereitung des Einsatzes.
Ja. Wir arbeiten regelmäßig mit externen Kooperationspartnern zusammen, die im internationalen Kontext mit Einwanderungs- und Beschäftigungsthemen befasst sind, diese jedoch nicht selbst rechtlich abdecken können oder möchten. Dazu zählen unter anderem Relocation-Agenturen, Anwaltskanzleien ohne eigene Immigration-Praxis, HR- und Global-Mobility-Berater, Steuerberater sowie weitere Dienstleister im internationalen Umfeld.
Wir verstehen uns dabei als spezialisierter rechtlicher Partner, der Immigration-Themen zuverlässig, strukturiert und rechtssicher übernimmt. Kooperationen gestalten wir transparent, klar abgegrenzt und stets im Interesse der gemeinsamen Mandanten.
Für Kooperationsanfragen buchen Sie bitte ein „Strategiegespräch“ mit uns.
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir den Sachverhalt, entwickeln eine passende Strategie und übernehmen die weitere Umsetzung inklusive Projektsteuerung und Behördenkommunikation.
Kontakt für Unternehmen
Wir unterstützen Sie bei internationalen Einstellungen, Entsendungen und compliance-sicheren Personaleinsätzen.