Für Unternehmer & Freiberufler

Aufenthaltserlaubnis | Geschäftsreise | Unternehmen gründen

Bereiche

Unternehmer und Freiberufler reisen oft nach Deutschland um hier an Geschäftsbesprechungen teilzunehmen, Konferenzen, Tagungen oder Messen zu besuchen. Solche Ereignisse dauern einige Tage, benötigen dennoch eines Geschäftsreisevisums.

Manche Unternehmer und Freiberufler möchten sich auch langfristig in Deutschland aufhalten und ihre Beschäftigung von Deutschland aus tätigen. Erfahrungsgemäß ist es nicht einfach, ein solches Visum zu erhalten. Es ist viel Überzeugungsarbeit notwendig um gegenüber den Behörden darzulegen, dass das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit in Deutschland nötig ist und erfolgreich sein wird.

Wir beraten ausführlich im Vorfeld ob Ihr Vorhaben, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, Aussicht auf Erfolg hat. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und helfen bei der Zusammenstellung aller Informationen und Dokumente. Wir stellen in Ihrem Namen den Antrag für Sie und begleiten Sie bis zum letzten Schritt.

Unternehmer

Unternehmer sind Eigentümer (Einzelunternehmer, Mehrheitseigentümer, Miteigentümer und manchmal auch Minderheitseigentümer) eines Unternehmens oder gesetzliche Vertreter eines Unternehmens, etwa der Geschäftsführer bei einer GmbH. Ausländische Unternehmer können eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen, sie wird meist für 1 bis 3 Jahre gewährt.

Freiberufler

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. So etwa selbständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volkswirte und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe. 

Ausländische Freiberufler können eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen, sie wird zu Beginn meist für ein Jahr gewährt.

Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Unternehmer und Freiberufler benötigen grundsätzlich eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, um ihre Beschäftigung in Deutschland auszuüben. Wird eine solche Aufenthaltserlaubnis beantragt, so prüfen die Behörden sehr genau das bereits existierende Unternehmen im Heimatland und das in Deutschland geplante Unternehmen, und die Person als Unternehmer und Freiberufler und seinen bisherigen Erfolg als Unternehmer oder Freiberufler. 

Wenn Sie als ausländischer Unternehmer oder Freiberufler einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland planen, dann beraten wir Sie im Vorfeld, ob Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Wir vertreten Ihr Anliegen gegenüber den deutschen Behörden, wir bereiten alle nötigen Unterlagen und Anträge vor und wir sind Ihr Ansprechpartner für alle beteiligten Behörden. Wir begleiten Sie vom ersten bis zum letzten Schritt.

Geschäftsreise

Unternehmer, Freiberufler und Geschäftsleute benötigen häufig ein Visum um nach Deutschland einzureisen, um an einer Besprechung, Fachmesse oder Fachtagung teilzunehmen. Damit Sie problemlos daran teilnehmen können und Ihr Visaantrag nicht abgelehnt oder Ihnen die Einreise nicht verweigert wird beraten wir Sie im Vorfeld. Wir fertigen ein anwaltliches Schreiben für Sie an, dass Sie bei der Antragstellung und bei der Einreise vorzeigen können.

Unternehmen gründen

Es gibt viele Arten ein Unternehmen in Deutschland zu gründen. Wir beraten über die verschiedenen Rechtsformen und finden für Sie die passende Rechtsform. Von der Beratung bis zur Gründung begleiten wir Sie.

Businessplan

Die Erteilung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis für ausländische Selbstständige und Freiberufler benötigt einen vollständigen, schlüssigen und überzeugenden Businessplan. Wir besprechen Ihren Business Case ausführlich mit Ihnen und verfassen einen überzeugenden Businessplan für Sie.

Gewerbeanmeldung

Ein Unternehmer betreibt in der Regel ein Gewerbe und muss deshalb ein Gewerbe anmelden. Wir helfen bei der Anmeldung, Ummeldung und sonstigen bürokratischen Erfordernissen Ihres Unternehmens in Deutschland.

Markenanmeldung

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Mit dem Schutz Ihrer Marke erhalten Sie das alleinige Recht die Marke für die geschützten Waren und Dienstleitungen zu benutzen. Wir übernehmen gern den Schutz Ihrer Marke für Sie.

Arbeitsverträge gestalten

Wenn Sie Beschäftigte als Aushilfe, Teilzeit oder in Vollzeit einstellen wollen, benötigen diese einen Arbeitsvertrag. Wir erstellen Ihnen gerne Arbeitsverträge.

Freelancer Verträge

Wenn Sie Freiberufler für sich beschäftigen lassen möchten, dann sollten Sie Rechte und Pflichten beider Beteiligten schriftlich in einem Vertrag festhalten. Das erspart Ärger mit dem Freiberufler und mit dem Finanzamt. Wir erstellen Ihnen gerne Freelancer Verträge.

FAQ

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